Öffentliche Stellen/Behörden
Wenn Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit bei Behörden (z.B. Jugendamt. Polizei o.ä.) mit pflegenden Kindern oder Jugendlichen in Kontakt kommen und die bestehende Situation nicht für richtig erachten, so bedenken Sie bitte, dass es in Deutschland mindestens 250.000 pflegende Kinder und Jugendliche gibt.
Eine solche Situation löst sich in der Regel nicht durch Herausnahme des Kindes aus seiner vertrauten Umgebung, sondern dadurch, dass erst einmal sämtliche Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung ausgeschöpft werden. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass in den betroffenen Familien zum Beispiel noch kein professioneller Pflegedienst eingebunden ist, obwohl eine Einstufung in einen Pflegegrad durch die Pflegekasse möglich wäre. Also gilt es erst einmal, diese bestehenden und ja oft auch finanzierten Hilfen an das erkrankte Familienmitglied zu bringen, um die Familie und damit auch das pflegende Kind oder den pflegenden Jugendlichen zu entlasten.
Die Pflegesituation in der Familie muss gelöst werden, dann ist in der Regel auch das Kindeswohl wieder in Ordnung.
Auch für Sie stehen wir für eine Beratung und Kontaktaufnahme gerne zur Verfügung. Fragen Sie uns!
Superhands-Hotline (Dienstag und Donnerstag jeweils von 15 bis 17 Uhr): 0800 - 78 73 74 2
oder