Vollstationäre Pflege

Kann Dein Familienmitglied nicht daheim gepflegt werden und ist auch keine teilstationäre Pflege möglich, dann kann er vollstationär gepflegt werden. Das heißt, dass Dein Angehöriger Tag und Nacht in einem Senioren – oder Pflegeheim lebt. Dort hat er dann ein eigenes Zimmer.

Aufgrund der Änderungen im Pflegestärkungsgesetz II ist eigentlich die ambulante Pflege zu Hause bis zum Pflegegrad 2 aus finanziellen Gründen in den meisten Fällen die beste Alternative.

Es gibt noch andere Wohnformen, die aber nicht zur vollstationären Pflege zählen, sondern ambulant betreut werden. So leben manche Leute auch in so genannten „Alten-Wohngemeinschaften“. Dort wohnen meistens um die 10 bis 12 pflegebedürftige Menschen, die rund um die Uhr betreut werden. Jeder hat einen eigenen Schlafraum und tagsüber lebt und kocht man zusammen im großen Gemeinschaftsraum.

Die Pflegekasse Deines Angehörigen zahlt bei der vollstationären Pflege auch wieder einen Teil dazu.

  • Pflegegrad 1: 0 Euro

  • Pflegegrad 2: bis zu 770 Euro

  • Pflegegrad 3: bis zu 1.262 Euro

  • Pflegegrad 4: bis zu 1.775 Euro

  • Pflegegrad 5: bis zu 2.005 Euro (auch Härtefälle nicht mehr)

Im Pflegegrad 0 kann der Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro dazu verwendet werden.

Der bisher mit der Pflegestufe verknüpfte Eigenanteil wurde ab 2017 pro Seniorenheim einheitlich festgeschrieben.

Wenn die Pflege Deines Angehörigen bei Euch zuhause einfach nicht mehr möglich ist und Ihr überlegt, ob ein Platz in einem Seniorenheim infrage kommt, dann lasst Euch persönlich informieren. Denn die Finanzierung eines Platzes in einem Seniorenheim ist recht schwierig.

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