Jugendschutz

Junge Menschen gelten in Deutschland mit dem 18. Geburtstag als volljährig und damit „voll handlungsfähig“.

Bis sie volljährig sind und damit die so genannte „rechtliche Eigenverantwortung“ übernehmen, gibt es Gesetze, die junge Menschen besonders schützen. Eines davon ist das Jugendschutzgesetz.

Das Jugendschutzgesetz schützt Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit.

Hier findest Du ein paar Regelungen, die auch für Dich gelten könnten:

  • Kinder und Jugendliche dürfen keine Tabakwaren wie Zigaretten, Zigarren oder auch E-Zigaretten kaufen und diese auch nicht rauchen.

  • Öffentliche Zigarettenautomaten müssen so ausgestattet sein, dass sie nur mit einer Karte bedient werden können, mit der das Alter des Karteninhabers (über 18 Jahre) festgestellt werden kann.

  • Harte alkoholische Getränke (wie z.B. Schnaps, Likör, Wodka, Alkopops, Mischgetränke wie Cola-Rum) dürfen nicht an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft oder weitergegeben werden. Auch deren Verzehr darf unter 18-jährigen nicht erlaubt werden. Das heißt, Du darfst in einem Laden, einer Gaststätte, auf einer Veranstaltung oder auch privat keinen solchen Alkohol bekommen.

  • Andere alkoholische Getränke wie Bier, Wein und Sekt dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden bzw. der Verzehr durch unter 16-jährige darf nicht erlaubt werden.

  • Kinder oder Jugendliche dürfen gar nicht oder erst ab einem bestimmten Alter bestimmte Filme im Kino anschauen oder Computerspiele kaufen bzw. spielen.

  • Sie dürfen sich nur ab einem bestimmten Alter und nur zu bestimmten Zeiten alleine in einer Gaststätte aufhalten oder eine Disco besuchen.

Das deutsche Jugendschutzgesetz findest Du hier 

Dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren der Arbeitswelt dienen das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung.