Patientenverfügung

Was ist eine Patientenverfügung?

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten vorsorglich – also noch bevor sie überhaupt alt oder krank sind - festlegen, dass sie bestimmte medizinische Maßnahmen möchten oder nicht möchten, falls sie z.B. nach einem Unfall, bei einer schweren Krankheit oder einer Schädigung des Gehirns nicht mehr selbst entscheiden können. Der Betroffene liegt dann vielleicht im Koma und kann nicht mehr sagen, wie er gerne behandelt werden möchte.

Jede und jeder einwilligungsfähige Volljährige kann eine Patientenverfügung verfassen, die sie oder er jederzeit formlos widerrufen kann (oder auch wegwerfen). Es ist sinnvoll, sich vor dem Verfassen einer Patientenverfügung von einer fachkundigen Person, wie zum Beispiel einem Arzt, beraten zu lassen.

Meistens geht es bei einer Patientenverfügung um die Frage, ob man so genannte „lebensverlängernde Maßnahmen“ erlauben möchte oder nicht. Das heißt, man kann zum Beispiel schreiben, dass man nicht mehr wiederbelebt oder durch Maschinen am Leben gehalten werden möchte.

Kommt die Person, die eine Patientenverfügung aufgeschrieben hat, in eine solche Situation und treffen die Festlegungen in der Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu, sind sowohl die Ärzte als auch die Vertreter (Betreuer oder Bevollmächtigte) daran gebunden.

Wenn keine Patientenverfügung vorliegt oder das, was in der Patientenverfügung geschrieben wurde, zu ungenau ist, entscheiden die Vertreter (Familie, Betreuer oder Bevollmächtigte) gemeinsam mit den Ärzten über die anstehende Behandlung. Dabei müssen sie immer berücksichtigen, was sie für den Willen des Betroffenen halten. Können sich diese nicht einigen, muss der oder die Vertreter die Genehmigung des Betreuungsgerichts einholen. Bei unter 18-Jährigen entscheiden die gesetzlichen Vertreter (also im Normalfall Deine Eltern), wie Du im Notfall behandelt werden sollst.

Wichtig ist, dass die Familie oder die Vertreter wissen, dass eine Person eine Patientenverfügung geschrieben hat und dass sie diese schnell und unkompliziert finden können.

Mit der Patientenverfügung wird also dokumentiert, wie man behandelt werden möchte, wenn man nicht mehr selbst entscheiden kann. Es ist jedoch wichtig, dass mich jemand vertritt, ich nicht mehr für sich selbst sprechen kann. Das kann eine Person sein, der man vertraut und diese ausdrücklich bevollmächtigt. Ist niemand dazu bevollmächtigt, wird bei Bedarf das Betreuungsgericht eine Betreuerin oder einen Betreuer bestellen. Durch eine Betreuungsverfügung, kann man aber auch selbst eine Person bestimmen, die dann dem Betreuungsgericht vorgeschlagen wird.

Hier findest Du alle wichtigen Infos zur Patientenverfügung.

Eine Erläuterung in einfacher Sprache findest Du auch hier.